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   OVG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 LB 169/14   

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https://dejure.org/2015,27301
OVG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 LB 169/14 (https://dejure.org/2015,27301)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.09.2015 - 2 LB 169/14 (https://dejure.org/2015,27301)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. September 2015 - 2 LB 169/14 (https://dejure.org/2015,27301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Aufgabenstellung; Beeinflussung; Befangenheit; Einflussnahme; Einzelbewertung; Fortbildungsprüfung; Heilung; Prüfung; Selbständigkeit; Themenvergabe; Unabhängigkeit; Unbeachtlichkeit; Verfahrensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 09.10.2012 - 6 B 39.12

    Prüfungsrecht; Überdenken der Bewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 LB 169/14
    Von einer abgeschlossenen Bewertung ist erst nach deren schriftlicher Fixierung auszugehen (Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 9.10.2012 - 6 B 39.12 -, NVwZ-RR 2013, 44).

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 6 B 39.12 -, NVwZ-RR 2013, 44, betont, dass im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG eine eigenständige und unabhängige Bewertung durch sämtliche Prüfer geboten sei.

    Von diesen Grundsätzen ist auch nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 9.10.2012 - 6 B 39.12 -, NVwZ-RR 2013, 44 = juris Rdnr. 9) weiterhin auszugehen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 6 B 39.12 -, NVwZ-RR 2013, 44, hervorgehoben:.

  • VGH Hessen, 04.02.1993 - 6 UE 1450/92

    Fehlerhafte Zuteilung von Prüfungsaufgaben - Auswirkung auf das Prüfungsergebnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 LB 169/14
    Ebenfalls bedarf es keiner Klärung, ob die Heilung eines solchen Verfahrensfehlers unter prüfungsrechtlichen Gesichtspunkten überhaupt möglich ist (vgl. hierzu VGH Kassel, Urt. v. 4.2.1993 - 6 UE 1450/92 -, WissR 1994, 76).

    Zu prüfen ist vielmehr, ob auszuschließen ist, dass der Verfahrensfehler das Ergebnis der Sachentscheidung - hier der Prüfungsentscheidung - beeinflusst haben kann (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 20.11.1987 - 7 C 3.87 -, BVerwGE 78, 280, OVG NRW, Beschl. v. 3.7.2014 - 19 B 1243/13 -, juris, VGH Kassel, Urt. v. 4.2.1993 - 6 UE 1450/92 -, WissR 1994, 76, Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Auflage 2010, Rdnr. 488, Emmenegger in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, § 46 Rdnr. 68 ff.).

    Der Umstand, dass der Prüfungsausschuss der Entscheidung über die Themenvergabe anlässlich der Beschlussfassung über die Benotung nicht entgegen getreten ist, lässt keine Rückschlüsse darauf zu, wie über diese Frage vor Erbringung der Prüfungsleistung durch den Kläger entschieden worden wäre (vgl. hierzu auch VGH Kassel, Urt. v. 4.2.1993 - 6 UE 1450/92 -, WissR 1994, 76).

  • BVerwG, 18.12.1997 - 6 B 69.97

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verstoß einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 LB 169/14
    Ist eine offene Zweitkorrektur nicht untersagt, ist sie zulässig (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v.18.9.1997 - 6 B 69.97 -, juris, Urt. v. 10.10.2002 - 6 C 7/02 -, NJW 2003, 1063, OVG NRW, Urt. v. 23.1.1995 - 22 A 1834/90 -, NVwZ 1995, 800, u.v. 28.2.1997 - 19 A 2626/96 -, juris, Bay. VGH, Beschl. v. 14.4.2009 - 7 ZB 09.223 - juris, VG Ansbach, Urt. v. 5.2.1998 - AN 2 K 96.01887 -, juris, VG Düsseldorf, Urt. v. 1.3.2002 -15 K 6647/99 -, juris, VG Berlin, Urt. v. 27.10.2004 - 12 A 559.94 -, juris, VG München, Urt. v. 20.1.2009 - M 4 K 07.3021 -, juris, Niehues/Fischer, a.a.O., Rdrn.

    Die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Urteilsbildung des Zweitprüfers wird durch die mit einem solchen Austausch verbundenen Einwirkungsmöglichkeiten deutlich stärker als dadurch in Frage gestellt, dass er - entsprechend den Gepflogenheiten einer sog. offenen Zweitkorrektur (zu deren Zulässigkeit: Beschluss vom 18. Dezember 1997 - BVerwG 6 B 69.97 - juris Rn. 6) - zu Beginn seiner eigenen Befassung die schriftliche Begründung der Überdenkensentscheidung des Erstprüfers zur Kenntnis nimmt; noch stärker wird naturgemäß die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Urteilsbildung des Erstprüfers in Frage gestellt, dessen Befassung in Unkenntnis der Bewertung des Zweitprüfers einsetzte.

  • VG Braunschweig, 20.12.2018 - 6 A 612/15

    Aufbau; Bewertungsspielraum; Doppelverwertung; fachspezifische Beurteilung;

    In dem Fall kommt es nicht mehr darauf an, was der Prüfer inhaltlich gemeint hat oder ob er nur starke Worte gewählt hat, letztlich aber keine sachfremden Erwägungen angestellt hat (vgl. Nds. OVG, U. v. 09.09.2015 - 2 LB 169/14 -, juris Rn. 51; U. v. 24.05.2011 - 2 LB 158/10 -, juris Rn. 66).
  • VG Magdeburg, 28.11.2018 - 7 A 830/16

    Bewertung von schriftlichen Abiturarbeiten

    Es gibt keinen Verfassungsgrundsatz der Prüfungsanonymität; bundesverfassungsrechtlich ist sowohl eine offene als auch eine isolierte Zweitbewertung zulässig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.05.2016 - 6 B 1.16 -, juris m. w. N.; OVG Niedersachsen, Urt. v. 09.09.2015 - 2 LB 169/14 -, juris).

    Ist eine offene Zweitkorrektur nicht ausdrücklich untersagt, ist sie zulässig (vgl. OVG Niedersachsen, Urt. v. 09.09.2015 - 2 LB 169/14 -, juris).

  • VG Würzburg, 09.12.2015 - W 2 K 14.960

    Nichtbestehen der Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaften

    Die Zuständigkeit des Prüfers für die Durchführung der Nachprüfung beruht zudem auf der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Prüfers (vgl. Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rn. 794; BVerwG, B. v. 9.10.2012 - 6 B 39/12 - NVwZ 2013, 44; s.a. NdsOVG, U. v. 9.9.2015 - 2 LB 169/14 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 2 LA 86/16

    Befangen; Befangenheit; Chancengleichheit; Rügeobliegenheit; Rügepflicht;

    Aus der Sicht eines vernünftigen Prüflings muss also die nicht auf Mutmaßungen, sondern auf Tatsachen gründende Befürchtung gerechtfertigt erscheinen, der Prüfer werde die Prüfungsleistung nicht mit der gebotenen Distanz und sachlichen Neutralität beurteilen, sondern sich von seiner ablehnenden inneren Einstellung und von seinen persönlichen Vorbehalten ihm gegenüber leiten lassen (Senat, Urteil vom 2.7.2014 - 2 LB 376/12 -, juris, u. v. 9.9.2015 - 2 LB 169/14 -, juris, VGH BW, Beschl. v. 3.7.2012 - 9 S 2189/11 -, juris, Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage, Rdnr. 338 f.).
  • VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 4 K 3886/14

    Prüfungsrecht; Befangenheit; Selbständigkeit; Prüfer; eheähnliche

    OVG Lüneburg, Urteil vom 9. September 2015, 2 LB 169/14, juris; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht,6. Aufl., Rn. 338.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2020 - 3 L 21/20

    Zulässigkeit des Ausschlusses einer 2. Wiederholungsmöglichkeit bzgl. der

    Sie verweist auf Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes (Urteil vom 9. September 2015 - 2 LB 169/14 - juris Rn. 14) und des Verwaltungsgerichtes Braunschweig (Urteil vom 17. September 2013 - 6 A 258/12 - juris), wonach ein kommunikativer Austausch zwischen den Prüfern erst stattfinden dürfe, wenn die Einzelbewertungen jeweils abgeschlossen seien, und macht unter Verweis auf die Klageerwiderung vom 29. August 2017 geltend, es dürfte unstreitig sein, dass ein solcher stattgefunden habe.
  • VGH Bayern, 31.01.2019 - 7 CE 18.2157

    Vorläufige Zulassung zu einem Studiengang mit Eignungsfeststellung

    Der Vortrag des Antragstellers und seine Berufung auf die im Zusammenhang mit der Bewertung einer schriftlichen Prüfungsleistung ergangene Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. September 2015 - 2 LB 169/14 - (juris), wonach das schriftliche Fixieren der Ergebnisse eine Kommunikation nahelege und diese widerspreche dem Erfordernis einer selbständigen Einzelbewertung eines jeden Prüfers, übersieht, dass das Diktat der Punktwerte keine inhaltliche Kommunikation und Beratung des Ergebnisses darstellt, sondern lediglich eine verbale Weitergabe der vom Prüfer aufgrund eigenständiger und unabhängiger Urteilsbildung bereits beschlossenen Punktwerte stattfindet.
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2019 - 2 LA 108/18

    Bewertung; Erstgutachten; Heilung; Heilung von Verfahrensfehlern; Prüfer;

    Insofern besteht Einigkeit, dass im Überdenkungsverfahren die gleichen Anforderungen an die Unabhängigkeit der Bewertung gelten wie im Ausgangsverfahren (BVerwG, Beschl. v. 9.10.2012 - 6 B 39.12 -, juris Rn. 5 ff.; Senatsurt. v. 9.9.2015 - 2 LB 169/14 -, juris Rn. 67 ff., insbes.
  • VG Berlin, 05.09.2022 - 3 K 228.20
    Ein nachträgliches konkludentes Einverständnis genügt diesen Anforderungen nicht (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 9. September 2015 - 2 LB 169/14 -, juris Rn. 28).
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